1. Regelungsgegenstand
1.1. Die nachstehenden Reisebedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte für Tanzreisen und Workshops von „Travel & Dance“ nachfolgend „Anbieter“ oder „Veranstalter“, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend „Kunde“ oder „Reisender“ genannt.
1.2. Veranstalter Travel & Dance, CM Copyright Media UG (haftungsbeschränkt), Paul-Schneider-Str. 12, 56076 Koblenz, info@travelanddance.de, Telefon: +49 261 39021906.
1.3. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.
2. Abschluss des Vertrags
2.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde den Vertragsabschluss verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, online, per E-Mail, mündlich, per Telefax oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme, die keiner besonderen Form bedarf, durch den Anbieter zustande. Über die Annahme wird der Kunde unverzüglich durch eine Bestätigung informiert.
3. Bezahlung
3.1. Innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Bestätigung / Rechnung hat der Kunde die ausgewiesene Anzahlung zu überweisen. Diese beträgt in der Regel 30% des Reisepreises. Abweichungen ergeben sich z.B. durch geänderte Zahlungsstaffeln von Hotels, Unterkunftsanbietern und/oder Honoraren. Die Anzahlung kann dadurch bis zu 100% betragen.
3.2. Der restliche Reisepreis wird spätestens vier Wochen vor Beginn der Reise fällig, wenn feststeht, dass die Reise wie gebucht durchgeführt und dem Kunden die Reisedurchführung bestätigt wird.
4. Leistungen
4.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
4.2. Bei Abweichungen zwischen den Angaben im Angebot und in der Auftragsbestätigung gelten die Angaben in der Auftragsbestätigung.
5. Leistungs- und Preisänderungen
5.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Anbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem Anbieter gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Anbieter wird den Kunden von notwendig gewordenen Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen.
5.2. Der Anbieter garantiert die mit der Auftragsbestätigung bestätigten Preise, soweit sie nichtstaatliche Vertragspartner des Anbieters betreffen, z.B. Hotelunternehmen.
5.3. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird der Anbieter den Kunden unverzüglich in Kenntnis setzen.
5.4. Der Kunde muss seine Rechte unverzüglich nach der Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung gegenüber dem Anbieter geltend machen.
6. Reiseversicherungen
6.1. Im Reisepreis ist eine Reiserücktrittskostenversicherung nicht enthalten.
6.2. Der Anbieter empfiehlt den Abschluss von Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisehaftpflicht- und Reisekrankenversicherung mit Ambulanzflug aus dem Ausland.
7. Rücktritt
7.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Anbieter. Im Interesse des Kunden und zur Vermeidung von Missverständnissen empfiehlt der Anbieter, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
7.2. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann der Anbieter angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und der Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis. Bei der Berechnung der Entschädigung werden ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Leistungen berücksichtigt.
7.3. Die Stornogebühren für Reisen betragen (wenn nicht abweichend auf der Rechnung vermerkt) pro Person in Prozent des jeweiligen Reisepreises: bis zum 90. Tag vor Reiseantritt 25 %, bis zum 60. Tag vor Reiseantritt 35 %, bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 50 %, unter 30 Tage 80 %.
7.4. Wahlweise kann der Anbieter anstelle dieses Ersatzanspruches eine angemessene Rücktrittspauschale in Höhe eines vom Hundertsatzes des Reisepreises verlangen, die sich in der Regel an den vereinbarten Stornobedingungen der Vertragspartner orientiert.
7.5. Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind, also die in der Pauschale ausgewiesenen Kosten.
8. Rücktrittsrecht des Veranstalters / Änderungen durch den Veranstalter
8.1. Für jede Tanzreise wird eine Mindestteilnehmerzahl bekanntgegeben. Kommt die Mindestteilnehmerzahl nicht zustande, ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Vom Teilnehmer bereits geleistete Vorauszahlungen werden in diesem Fall erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.
8.2. Bei Ausfall eines in der Tanzreise/Workshops genannten Trainers/Trainerin ist der Anbieter berechtigt, die Tanzreise bzw. den Workshop mit einem Ersatztrainer bzw. einer Ersatztrainerin durchzuführen.
9. Wechsel des Reiseteilnehmers
9.1. Namensänderungen bzw. Nennungen von Ersatzpersonen sind in der Regel bis zum Reisebeginn möglich. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist der Anbieter berechtigt, für die durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Kosten eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 50,00 p.P. zu verlangen. Der Anbieter kann dem Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt, gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder vertragliche Vereinbarungen mit den Leistungsträgern (z.B. Fluggesellschaft, Unterkunft etc.) entgegenstehen.
9.2. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.
10. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
10.1. Wenn der Kunde einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch nimmt, verfallen diese Leistungen erstattungsfrei.
11. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
11.1. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien den Vertrag kündigen. In diesem Fall kann der Anbieter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Evtl. anfallende Mehrkosten fallen dem Reisenden zur Last.
12. Haftung des Veranstalters
12.1. Der Anbieter haftet dem Kunden für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
12.2. Die vom Anbieter geschuldete Leistung besteht in der Unterbringung des im Angebot oder der Auftragsbestätigung aufgeführten Hotels, der Durchführung der Workshops, in der Ermöglichung der Teilnahme hieran sowie der gegebenenfalls angebotenen sonstigen Leistungen. Die Teilnehmer haben keinen Anspruch auf einen bestimmten Trainer.
12.3. Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruht, bleibt unberührt. Gleiches gilt bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
12.4. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistung müssen innerhalb von sechs Wochen nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Anbieter geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung von Ansprüchen ausgeschlossen.
12.5. Der Rückgriff des Kunden auf den Anbieter wegen Gewährleistungsansprüchen des Reisenden ist ausgeschlossen, wenn der Reisende es schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüglich vor Ort anzuzeigen oder wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten aus Ziffer 8 verletzt hat und der Anbieter deshalb keine Möglichkeit zur Abhilfe hatte.
12.6. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Anbieter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
12.7. Die vertraglichen Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
13. Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
13.1. Die für das jeweilige Reiseland geltenden Bestimmungen über Pass- Visa und Gesundheitsbestimmungen für deutsche Staatsbürger hat sich jeder Reisende selber zu informieren. Sind Sie Ausländer oder Inhaber eines fremden Passes, müssen Sie oft andere Bestimmungen beachten. Bitte erfragen Sie diese beim zuständigen Konsulat. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich sind. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten.
14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
14.1. Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkung auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen.
15. Schlussbestimmungen
15.1. Allgemeiner Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz des Anbieters.
15.2. Der Anbieter ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
15.3. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
Die Reisebedingungen entsprechen dem Stand vom 01.10.2019.